AGB
§1 Allgemeines
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Für die Geschäftsbeziehungen jeglicher Art zwischen der Firma Reddog - Professional Flightcases, Inh: Rüdiger Hohensinner (in Folge Firma REDDOG - CASES) und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen oder allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit, es sei denn, es ist schriftlich etwas anderes vereinbart worden.
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Sämtliche Angebote, unabhängig davon, ob sie telefonisch, per Telefax, Internet, E-Mail oder in sonstiger Weise erteilt werden, sind für die Firma REDDOG - CASES erst verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind bzw. die Ware zur Auslieferung gebracht und/oder eine Rechnung erteilt wurde.
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Die Firma REDDOG - CASES behält sich vor, die versprochene Leistung nicht zu erbringen, wenn sich nach Vertragsschluss herausstellt, dass die Ware nicht verfügbar ist, obwohl ein entsprechendes Deckungsgeschäft abgeschlossen wurde. In einem solchen Fall erhält der Kunde unverzüglich Nachricht. Eventuell bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden werden unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche des Kunden gegen die Firma REDDOG - CASES sind ausgeschlossen.
§2 Lieferungen / Preise
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Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Sobald die Ware von der Firma REDDOG - CASES einem Transportunternehmen übergeben worden ist, geht das Risiko auf den Kunden über. Dies gilt auch bei Teillieferungen. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.
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Falls nicht anders angegeben verstehen sich sämtliche Preise exkl. der in Österreich gültigen Mehrwertsteuer, zuzüglich eventuell anfallender Verpackungs- und Transportkosten.
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Die Ware ist sofort nach Empfangnahme durch den Kunden oder seinen Beauftragten auf Transportschäden zu untersuchen. Feststellbare Transportschäden sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Verpackungsschäden und Transportschäden muss sich der Kunde bei Annahme der Ware von dem Transportunternehmen schriftlich bestätigen lassen.
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Angaben über Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, es wurde eine bestimmte Lieferfrist schriftlich vereinbart.
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Schadensersatzansprüche gegen die Firma REDDOG - CASES wegen Nichterfüllung oder Verzuges sind ausgeschlossen, soweit weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
§3 Warenrücksendung
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Das Rückgaberecht ist vollständig ausgeschlossen, soweit Waren nach Wunsch und Maße des Kunden angefertigt werden.
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Wichtig! Rücksendungen werden ausschließlich nur nach telefonischer Absprache angenommen.
§4 Gewährleistungen und Schadensersatzansprüche
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Mängel oder Beschädigungen, die auf schuldhafte oder unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäßen Einbau, sowie Verwendung ungeeigneten Zubehörs oder Änderungen der Originalteile durch den Kunden oder einer von der Firma REDDOG - CASES nicht beauftragten Dritten zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
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Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ebenfalls ausgeschlossen.
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Nimmt der Kunde die Ware oder den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels an, stehen im Gewährleistungsansprüche in dem nachstehend beschriebenen Umfang nur zu, wenn er sich diese ausdrücklich und schriftlich unverzüglich nach Empfang der Ware vorbehält.
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Gewährleistungsansprüche wegen bestehender Transportschäden stehen dem Kunden nur zu, wenn er seiner Untersuchungs- und Anzeigenpflicht gemäß §2 Ziffer 3 nachgekommen ist.
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Gewährleistungsansprüche beschränken sich auf die von uns gelieferte Ware.
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Schadensersatzansprüche sind der Höhe nach auf den Wert der gelieferten Ware beschränkt.
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Gibt ein Kunde sein Eigentum zur Fertigung oder Ähnlichem in die Obhut der Firma REDDOG - CASES, so übernimmt diese keinerlei Haftung über diese Gegenstände. Die Firma REDDOG - CASES übernimmt keinerlei Haftung über Schäden, in welcher Form auch immer, die an dem Eigentum des Kundens entstanden sind.
§5 Fälligkeit und Zahlungsbedingungen
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Die Rechnungen der Firma REDDOG - CASES sind – soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde – unverzüglich, ohne Abzug zu begleichen.
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Kommt der Kunde mit der Bezahlung des Kaufpreises in Verzug, so ist die Summe des Kaufpreises während des Verzuges mit einem üblichen Bankkreditzinssatz zu verzinsen. Falls der Firma REDDOG - CASES ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist die Firma REDDOG - CASES berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Ersatz von Inkassokosten gilt als vereinbart.
§6 Eigentumsvorbehalt
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Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegen den Kunden bestehender Ansprüche, einschließlich aller Nebenforderungen, verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum der Firma REDDOG - CASES. Bei Verträgen mit Verbrauchern, behält sich die Firma REDDOG - CASES das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
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Der Kunde ist nicht berechtigt, die Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Dritten zu veräußern oder sonstige, das Eigentum der Firma REDDOG - CASES gefährdende Maßnahmen zu ergreifen. Der Kunde tritt bereits jetzt seine künftigen Ansprüche gegenüber dem Erwerber in Höhe des zwischen der Firma REDDOG - CASES und dem Kunden vereinbarten Kaufpreises samt Zinsen und Nebenforderungen an die Firma REDDOG - CASES ab. Die Firma REDDOG - CASES nimmt diese Abtretung an.
§7 Erfüllungsort und Gerichtstand
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Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.
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Erfüllungsort für alle Leistungen aus der mit der Firma REDDOG - CASES bestehenden Geschäftsbeziehungen ist Graz.
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Ausschließlicher Gerichtsstand für Klagen gegen die Firma REDDOG - CASES ist Graz. Dieses gilt auch für Klagen der Firma REDDOG - CASES gegen den Kunden soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
§8 Schlussbestimmungen
- Sollten einzelne dieser Bestimmungen – gleich aus welchem Grund – nicht zur Anwendung gelangen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.